Entlasten

Pflegerische Betreuungsleistungen/Hauswirtschaftliche Versorgung

Im Rahmen der Pflegeversicherung bieten wir Ihnen gerne Unterstützung und Entlastung in Form von Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung an.

Diese Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:

  • Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI
  • Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Alle Pflegebedürftigen, die eine Einstufung in den Pflegegrad 1 – 5 erhalten, haben monatlich einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ über §45b SGB XI.

Über dieses Budget können Sie hauswirtschaftliche und Betreuungsleistungen beziehen.

Eingestufte Personen dürfen über diese Leistung im Pflegegrad 1 auch Pflege erhalten.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Jeder, der länger als sechs Monate eingestufter Pflegekunde ist, erhält zur Entlastung der Pflegeperson die Verhinderungspflege. Diese zahlt die Pflegeversicherung, damit die Pflegeperson ihre Kräfte schonen kann und Zeit zur Erholung hat. Hierbei ist es egal, ob diese die Pflege alleine oder in Zusammenarbeit mit unserem Pflegedienst sicherstellt. Sie darf jährlich eine kostenlose Hilfe im Wert von 1.612 € von uns in Anspruch nehmen, ohne dass ihr Pflegegeld gekürzt wird.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Hälfte vom Anspruch der Kurzzeitpflege (806 €), wenn diese im aktuellen Kalenderjahr nicht genutzt wurde, ebenfalls als Verhinderungspflege zu nutzen.
Personen mit dem Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, können den Betrag der Verhinderungspflege (1.612€) und zusätzlich den Betrag der Kurzzeitpflege (1.774€) ab dem Tag der Eingraduierung in vollem Umfang abrufen.

Die möglichen Leistungen sind sehr umfangreich. Gerne informieren wir Sie über das für Sie kostenlose Leistungsangebot.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads.